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Die Band als Punchingball der Musikindustrie

business May 01, 2018
Die Band als Punchingball der Musikindustrie

Der grosse Traum vom Major Plattenvertrag ist keinesfalls immer das Gelbe vom Ei. Wie der Schuss nach hinten losgehen und die Künstler Nerven, Geld und Songs kosten kann, zeigt der vorliegende Fall. Diese unglaubliche Geschichte führte letztlich dazu, dass ich meine eigenen Songs nicht mehr spielen darf und Angst haben muss, dass ich von der GEMA und Universal wegen Urheberrechtsverletzung verklagt werde. Die Musikindustrie ist gnadenlos.

 

Vorgeschichte

P-Jay Logo

2006 habe ich mit der Band «P-Jay» ein Lounge Album aufgenommen. Wir begaben uns auf die Suche nach einem Label und waren uns ziemlich sicher, dass ein Major Label uns nie unter Vertrag nehmen würde. Da wir unser Produkt über die Schweizer Grenzen hinaus  bekannt machen wollten, suchten wir vor allem nach einem Independent Label in Deutschland.

Ein befreundeter Pianist gab mir damals den Tipp mich beim Label «Musicmail» zu melden. Das tat ich, das Label hatte Interesse am Album und wir waren glücklich unsere hart erarbeiteten Songs in den Regalen der CD Shops und Internetportalen zu finden.

 

Der Vertrag

Musicmail war damals ein Partnerlabel von Universal Music. Um seine Künstler weltweit zu vertreiben, bediente es sich der Vertriebskanäle von Universal Publishing. Im Gegenzug erhielt Universal 50% der Verkaufseinnahmen und Urheberrechtsbeteiligungen.

Musicmail übernahm die Kosten des Masterings, der Grafik sowie der CD Erstellung. Der Plattendeal war ein klassisches Modell der alten Schule mit exklusivem Verlagsvertrag und Vorschusszahlungen. Deshalb gingen gewisse Anteile der Urheberrechte an Universal und Musicmail.

Nochmals zur Erinnerung:
Das Label vermarktet das Produkt des Künstlers. Meist nicht exklusiv, keine Urheberrechtsabtretungen.
Der Verlag vermarktet den Künstler selbst.  Immer exklusiv, Urheberrechte werden abgetreten.

 

Der SUISA-GEMA Tanz

Gema Logo

Teile des Albums waren schon früher produziert worden. Um deren Urheberrecht zu schützen, meldeten wir die Songs damals bei der Schweizer Urheberrechtsverwertungsgesellschaft SUISA an. Da Universal Publishing Mitglied der deutschen Urheberrechtsverwertungsgesellschaft GEMA ist, mussten wir für diesen Deal die Songs bei der SUISA ab- und bei der GEMA neu anmelden.

SUISA Logo

Doch die Verteilschlüssel der beiden Urheberrechtsverwertungsgesellschaften sind unterschiedlich. Somit mussten bei der Vertragsunterzeichnung gewisse Komponisten auf Teile ihres Urheberrechts verzichten, da die GEMA im Gegensatz zur SUISA den Verteilschlüssel in fixen Prozenten festlegt.

Wenn beispielsweise 3 Komponisten an einem Werk beteiligt sind, kann man bei der SUISA die Urheberrechte frei teilen. Zum Beispiel 45%-35%-20%. Die GEMA erlaubt das nicht. Sie erlaubt nur 50% oder 25% oder 12.5% etc. Es dauerte über ein Jahr, bis sich die beiden Urheberrechtsverwertungsgesellschaften auf einen anwendbaren Verteilerschlüssel einigen konnten.

Übrigens ist immer noch der Wurm drin. Ich bekomme noch heute SUISA Abrechnungen, die sich auf diese Tracks beziehen.

 

Die Vermarktung – ein Non-Profit-Geschäft

Das Album «My Everything» wurde 2007 veröffentlicht und seine Songs in erster Linie auf Chill Out und Lounge Compilations digital vertrieben. Zwar wurde auch eine CD gepresst, doch ich habe nie irgendwelche Verkaufszahlen gesehen.

Das Kreuz mit dem digitalen Vertrieb ist folgendes: Es ist nicht möglich die Urheberrechte aller auf Internetportalen wie iTunes, Amazon, Beatport und Konsorte zum Verkauf angebotene Songs abzurechnen. Das würde scheinbar die Grenzen des Machbaren sprengen. Somit werden immer nur die grossen, bekannten Künstler abgerechnet. Lediglich ein kleiner Prozentsatz unbekannter Interpreten wird per Zufallsverfahren ausgelost.

 

Die Urheberrechtsverwertungsgeschellschaften

Ausserdem gibt es einen erheblichen Unterschied zwischen der amerikanischen Unrheberrechtsverwertungsgesellschaft  ASCAP und der SUISA/GEMA. Die ASCAP kümmert sich um Werke ihrer Künstler die in Amerika und ausserhalb davon veröffentlicht werden. Nicht amerikanische Künstler, die ihre Werke in den U.S.A. verkaufen, interessieren sie nicht.

Die SUISA erhebt jedoch auch die Werke der Künstler die nicht aus der Schweiz stammen und gibt die Urheberrechtszahlungen den ausländischen Urheberrechtsverwertungsgesellschaften weiter. Die ASCAP tut das nicht.

Da die grossen Portale und Streaming Seiten unter amerikanischem Gesetz stehen, werden Künstler die nicht Mitglied der ASCAP sind nie einen Cent der Urheberrechtszahlungen von verkauften oder benutzten Werken in den U.S.A. bekommen.

P-Jay – My Everything

Mir persönlich schuldet die ASCAP eine fünfstellige Summe, da einer meiner Songs im amerikanischen TV in einer Werbung ausgestrahlt wurde. Ich habe das Geld abgeschrieben...

Beim pressen einer CD werden die Urheberrechtsabgaben beim Presswerk fällig. Man kennt die genaue Stückzahl und kann somit den genauen Betrag ausrechnen. Beim Download weiss man im Vornherein nicht wie viele male der Song gekauft wird.

Nach 3 Jahren kam die erste Abrechnung. 230 Euro. Uns wurden zuerst alle Kosten für die Produktion und den Vertrieb abgezogen. Somit kam die ersten 3 Jahre kein Geld in die Kasse. Danach erhielten wir 10% des Nettoerlöses der Verkäufe und 50% der Urheberrechtsauszahlungen, welche wiederum unter den Urhebern der Band aufgeteilt werden mussten.

 

Der weitere Verlauf

Anfangs 2007 meldete Musicmail sein Interesse an einem zweiten Album an. Nach unserer Sommertour starteten wir also mit P-Jay die Aufnahme einer weiteren CD. Mitten in der Produktion erreichte uns jedoch ein Schicksalsschlag. Der Gründer und Bandleader Paul Jakob verstarb innerhalb kürzester Zeit an einer schweren Krankheit. Die Band war geschockt und brauchte ein Jahr Zeit, um sich zu fangen.

Unterdessen hatte sich Musicmail zu einem beachtlichen Unternehmen gemausert, sich von Universal getrennt und agierte als neu gegründete Tochtergesellschaft mit dem Namen DigDis.

«My Everything» wurde nicht weiter vermarktet, da keine der beiden Verlage die Arbeit des Anderen machen wollte.

Die Band entschloss sich trotz des Todes von Paul das Album fertig zu stellen und präsentierte im Herbst 2009 das Album «Keep On Going» dem neu gegründeten Verlag DigDis. Er war begeistert und nahm mit Ausnahme von drei Songs alle Musikstücke in seinen Katalog auf.

Eine CD wurde nicht mehr gepresst und die Kosten für die Produktion, das Mastering und die Grafik gingen zu unseren bzw. meinen Lasten. Unsere Musik wird von DigDis nicht mehr auf Kopplungen über Internetportale vertrieben, sondern ausschliesslich für Soundtracks für Kino- und TV-Produktionen angeboten.

Um innerhalb des schnelllebigen Filmgeschäfts rasch handeln zu können, traten wir (unter ein paar Vorbehalten) unsere Urheberrechte an DigDis ab. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Konkurrenz vertreibt DigDis unsere Songs übrigens wirklich gut!

 

Eine lustig-tragische Wendung

Obwohl das neue Album „Keep On Going“ letztlich nicht als Album vertrieben wurde, wollten wir mit P-Jay die neuen Tracks live spielen. Dazu wurden die teilweise stark elektronischen Songs zu spielbaren instrumentalen Versionen umarrangiert. Zu diesem neuen Live-Repertoire gehörten auch Songs des ehemaligen Albums «My Everything». So zum Beispiel «Summerfeeling», eine der ersten Kompositionen von P-Jay überhaupt. Die einst elektronische Version erscheint nun als instrumental gespielte Interpretation in neuem Kleid. Auch der alte Text erhielt ein Lifting und gewann mit einer zusätzlichen Strophe an Inhalt.

 

Das Unerwartete tritt ein

Stolz auf die gelungene akustische Version schickte ich sie an meinen A&R bei DigDis mit der Bitte, sich den Song anzuhören. Die Antwort kam prompt. Hier eine verkürzte Wiedergabe des Telefongesprächs:

DigDis Logo

DigDis: «Du Thom, wir können dieses Stück nicht veröffentlichen. Es wurde schon mal auf dem Album «My Everything» publiziert.»

Ich: «Ja, ich weiss. Das Stück heisst «Summerfeeling», ich habe es damals selbst geschrieben. Es gehört mir. »

DigDis: «Das stimmt nicht. Der Song gehört zum Teil Universal und wir brauchen die Zustimmung aller Urheber, damit wir den Song neu veröffentlichen können.»

Ich: «Der Song wurde doch bei Musicmail unter Vertrag genommen, somit solltet ihr handlungsfähig sein.»

DigDis: «Die alte Version schon, doch die wird nicht mehr vermarktet. Als wir damals versuchten, euren Track «Alive» des Albums «My Everything» bei Pro7 für eine grosse Quizshow zu platzieren, hat es über einen Monat gedauert, bis uns Universal endlich das OK gab. Das ist in der TV Branche eine Ewigkeit. Wir können die alten Songs deshalb nicht mehr vermarkten. Und da es sich bei deiner neuen Version um eine Neuauflage eines alten Songs handelt, sind uns die Hände gebunden.»

Ich: «Was ist, wenn ich den Song einfach anders betitle?»

DigDis: «Wenn Universal dahinter kommt gibt’s Ärger. Die Lyrics und die Melodie sind mit der ersten Version zu identisch. Seit den Urheberrechtsverletzungen von Pharrell Williams und Jay-Z haben die Verlage gemerkt, dass man mit Plagiatsvorwürfen Geld verdienen kann. Im Moment wird alles auf Herz und Nieren geprüft.»

Ich: «Heisst das, wenn ich mein selbst komponiertes und getextetes Stück veröffentliche, kriege ich eine Klage wegen Urheberrechtsverletzungen?»

DigDis: «Leider ja.»

 

Fazit:

Mein selbst komponiertes, arrangiertes, produziertes und gemischtes Werk darf ich wegen Urheberrechtsverletzungen nicht vermarkten. Das Major Label blockiert meine alten Songs und sie sind auf Nimmerwiedersehen verloren. Glücklicherweise habe ich den Song «Summerfeeling» zuerst DigDis angeboten. Ich hatte noch die Option den Song in den U.S.A. bei «Red Lab Records» zu vertreiben. Das hätte mächtig Scherereien gegeben.

Das einzige was mir bleibt ist eine kostenlose Herausgabe des Tunes und die Hoffnung, dass Universal und die GEMA mich nicht verklagen, weil ich mein eigenes Stück gecovert habe.

Die erste Version des Songs «Summerfeeling». Veröffentlicht 2007 über Musicmail und Universal Publishing.

 

Die zweite Version des Songs «Summerfeeling». Produziert wurde er 2015. Den Song kann ich nicht veröffentlichen, da Universal einen Urheberrechtsverstoss beim Wiederveröffentlichen des Tracks sieht.

Trulli Trulli 

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